1.) Die Servicepakete können nur in Kombination mit einer zugehörigen Warenbestellung über das Vertriebsnetzwerk SCHÄCKE bezogen werden.
2.) Die Erbringungen der Serviceleistungen kann nur innerhalb des Österreichischen Bundesgebietes erfolgen.
3.) Um den Anforderungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gerecht zu werden, muss der direkte Kunde des Vertriebsnetzwerkes SCHÄCKE (der Elektro-/Fachhandelsbetrieb) sicherstellen das er die Endkundendaten (Name, Anschrift, Kontaktmöglichkeit) zum Zwecke der Terminvereinbarung und/oder der Erbringung der Serviceleistung an SCHÄCKE bzw. dessen Servicepartner weitergeben darf. SCHÄCKE stellt dazu ein geeignetes und rechtlich geprüftes Formular (Muster einer Datenschutzinformation) zur Verfügung. Formular
>>hier<< downloaden.
4.) Die Terminvereinbarung zur Servicerfüllung erfolgt direkt zwischen dem Endkunden und dem mit der Erfüllung des Services beauftragen SCHÄCKE Servicepartner.
5.) Der Endkunde wird am vereinbarten Tag der Lieferung/Serviceausführung ca. 30 Minuten vor dem Eintreffen des Liefer-/Montage- Services noch einmal angerufen. Ist der Endkunde nicht erreichbar, wird die Adresse trotzdem angefahren. Wird der Endkunde nicht angetroffen, werden durch das Serviceteam Beweisfotos angefertigt. Bei einem erneuten Versuch der Serviceerbringung wird dann zusätzlich eine „Anfahrtspauschale für Nachmontage“ verrechnet.
6.) Eine bestellte Serviceleistung wird nur jeweils für einen Artikel ausgeführt. Ausgenommen ist der Servicelevel SOLO. Hier ist es möglich, wie grundsätzlich bei allen anderen Servicepaketen auch, bis zu zwei weitere Artikel kostenfrei an die gleiche Adresse zuzustellen.
7.) Die Servicepakete PLUS (+) ermöglichen eine Serviceerfüllung zu erweiterten Servicezeiten. Diese sind Abends Mo. – Fr. von 18.00 bis 21.00 Uhr bzw. an Samstagen von 07:00 bis 15:00 Uhr. Die Vereinbarung der bevorzugten Variante erfolgt direkt zwischen dem Endkunden und dem mit der Erfüllung des Services beauftragen SCHÄCKE Servicepartner.
8.) Transportschäden sind dem zustellenden Servicepartner durch den warenübernehmenden Endkunden umgehend nach Feststellen bekannt zu machen. Ist durch eine solche Beschädigung die Durchführung eines bestellten Services nicht möglich und/oder wurde noch keine für die Dienstleistung relevante Handlung (z.B. Transportsicherung entfernen oder Anschluss durchgeführt) vorgenommen, wird das bestellte Service storniert.
9.) Services welche einen Geräteanschluss beinhalten, beinhalten keine Montage- oder Demontage verbauter oder eingebauter Geräte (keine Schraub- oder Bohrarbeiten, keine Kabelverlegung, keine Tischlerarbeiten). Die Geräte werden nur an vorhandenen Anschlüssen angeschlossen.
Wasseranschlüsse von Geschirrspülern u. Waschmaschinen werden ab den dafür vorgesehenen Anschlussmöglichkeiten durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass die Monteure keine Stemm- u. Verlege arbeiten, sowie Gasanschlüsse durchführen dürfen. Berechnungsbasis ist die Montage in fertige Einbaulichten.
Anschlüsse für Strom (Herdanschlussdose u. Steckdosen) müssen bauseitig am richtigen Platz installiert sein. Bei Wasseranschlüssen wird von unserem Servicepersonal auch keine Schlauchverlängerungen gemacht. Es wird nur mit den am Gerät befestigten bzw. dem Gerät beiliegenden Schläuche angeschlossen. Sollte der Zulauf oder Ablauf zu kurz sein können wir den Anschluss nicht durchführen.
Der Service TV-Anschluss beinhaltet nur den Anschluss der Geräte und den automatischen Senderdurchlauf des TV-Geräts. Eine Einstellung der Sender und anderer Zubehörgeräte sind nicht im Umfang unseres Servicepaketes.
10.) Die Wandmontage von TV Wandgeräten setzt eine vorhandene und geeignete Wandhalterung voraus.
11.) Wird durch das Servicepersonal vor Ort festgestellt, dass eine Serviceerbringung, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist, müssen diese Gründe vor einem neuerlichen Versuch der Serviceerbringung durch den Endkonsumenten beseitigt werden. Ist dazu eine neuerliche Terminvereinbarung nötig, kommt eine „Anfahrtspauschale für Nachmontage“ zur Verrechnung.
12.) Die Serviceteams dürfen die Ware nur im verpackten Zustand zur Verwendungsstelle bringen. Ist dies aus baulichen Gründen nicht möglich (z.B. ein verpackter Kühlschrank passt nicht durch einen Durchgang) dürfen die Geräte aus versicherungstechnischen Gründen nicht ausgepackt und danach weitertransportiert werden.
13.) Weitere anwendbare Bedingungen sind in den
AGB | Schäcke sowie den
„Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der REXEL Austria GmbH im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen“ angeführt.