Die Beleuchtungsanforderungen variieren je nach Tätigkeit. Zum Beispiel sollte die Beleuchtungsstärke in Verkaufsräumen mindestens 300 Lux betragen. Für Bildschirmarbeit oder den Kassenbereich in Verkaufsräumen sind mindestens 500 Lux erforderlich.
Für präzise Arbeiten wie in Optiker- oder Uhrmacherwerkstätten werden 1.500 Lux empfohlen (gemäß ÖNORM EN 12464-1). Arbeitsplätze sollten zusätzlich beleuchtet werden, wenn die Sehaufgabe oder potenzielle Gefahren dies erfordern.
In Büroarbeitsbereichen sollte die Beleuchtungsstärke in Tischhöhe zwischen 300 Lux (Ablage, Kopieren) und 500 Lux (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung) liegen. Die Positionierung des Bildschirms sollte so erfolgen, dass die Blickrichtung parallel zum Fenster verläuft, um störende Bildschirmreflexionen zu vermeiden.