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Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, ringförmige Leuchtstofflampen, Niedervolt-Halogenlampen und Hochvolt-Halogenlampen werden 2023 aufgrund ihres Quecksilbergehalts und mangelnder Energieeffizienz aus dem Handel gezogen.
Lagernde Restmengen dürfen nach wie vor verkauft werden!
SCHÄCKE steht Ihnen als Spezialist zur Seite, um Sie bei allen Fragen der Umrüstung von Leuchtstoffröhren aus LED optimal zu unterstützen. Wir begleiten Sie während der gesamten Projektphase oder bieten Ihnen, wenn möglich, einen einfachen 1:1-Ersatz.
Von der Bestandserhebung bis zur Montage und Inbetriebnahme: Hier finden Sie passende Produkte und Lösungen sowie Infos zu Fristen, Normen und Förderungen.
Nachhaltige LED-Ersatzlampen für die häufigsten Leuchtstoff- und Halogenlampen
Stufenweise Ausphasung von Leuchtquellen durch das Inkrafttreten der RoHS- und Ökodesign-Richtlinie
Gemäß der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln untersagt. Zuvor gab es Ausnahmen für bestimmte Produkte der Allgemeinbeleuchtung, die jedoch Anfang 2022 aufgehoben wurden.
Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Phase-out-Periode für Leuchtmittel, die über die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie hinausgeht und bis zum 25.02.2023 bzw. 25.08.2023 reicht.
Ab diesen genannten Zeitpunkten dürfen diese Produkte nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Es ist jedoch gestattet, vorhandene Lagerbestände auch nach diesen Daten noch abzuverkaufen.
25.02.2023 - Verbot des Inverkehrbringens von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel
25.08.2023 - Verbot des Inverkehrbringens von T5- und T8-Leuchtstofflampen
01.09.2023 - Verbot des Inverkehrbringens von Hoch- und Niedervolthalogenlampen
Auswirkungen auf Sie - Unterstützung durch uns
Beim Sanieren, Erweitern oder Neuplanen von Beleuchtungsanlagen ist es wichtig, die zukünftige Verfügbarkeit von Leuchtmitteln zu beachten.
Nachhaltigkeit und Betriebssicherheit sind entscheidend, besonders bei größeren Anlagen. Bei Neuanlagen und Erweiterungen sollte moderne Technik berücksichtigt werden.
Für die Sanierung von Bestandsanlagen gibt es einfache Lösungen zur Erhaltung der Betriebsfähigkeit oder nachhaltige Lösungen, die eine bessere Beleuchtung und hohe Energieeinsparungen bieten.
Eine sorgfältige Planung führt zu optimalen Lösungen. Unsere Lichtexperten stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Lichtplanung.
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Lösungen für die Umrüstung von Leuchtstoff und Halogen auf LED unter Berücksichtigung des Planungsaufwands und Einsparungspotenzials
Lösung 1 - Lampenwechsel
Die einfachste Form der Sanierung besteht im Austausch eines konventionellen Leuchtmittels durch LED-Retrofits. Der Energieverbrauch ist deutlich geringer, jedoch ist die Kompatibilität mit den Leuchten/Vorschaltgeräten, die notwendige Lichtverteilung/Lichtqualität und das Dimmverhalten/Steuerung genau zu prüfen. Vorsicht: Eventuelle Veränderungen an der Leuchte führen zum Erlöschen der vorhandenen Prüfzeichen und der Haftung.
Der reine Austausch vorhandener Leuchten ist besser und deutlich effizienter als die Lösung 1. Eine LED-Komplettleuchte hat eine höhere Lichtausbeute. Zusätzlich bietet eine Komplettleuchte optimale Lichttechnik, bis zu 5 Jahre Garantie und geringere Wartungskosten. Auch bei dieser Lösung muss die vorhandene Steuerung/ Schaltung überprüft werden
Die beste & nachhaltigste Lösung ist eine individuelle, anwendungsbezogene Beleuchtungslösung in Kombination mit einem Lichtmanagementsystem. Die Beleuchtung kann zusätzlich in Abhängigkeit vom Tageslicht geregelt werden. Diese Lösung gewährleistet den maximalen Nutzerkomfort & bringt das Licht effizient & gezielt dorthin, wo es gebraucht wird. In den meisten Fällen amortisiert sich diese Investition in wenigen Jahren über die Energieeinsparung und die verbesserte Beleuchtungsqualität.
Ein Lampentausch empfiehlt sich nicht, wenn es um die Beleuchtung von Büros, Schulen, Lagerhallen usw. geht. Da die LED-Leuchten in Helligkeit, Gleichmäßigkeit & Blendung abweichen können, entspricht die Beleuchtung gegebenenfalls nicht mehr der ÖNORM EN 12464-1 für Arbeitsstätten.
Energieeinsparungspotenzial
In Arbeitsstätten ist eine wirtschaftliche und nachhaltige Umrüstung in Verbindung mit einer Lichtberechnung empfehlenswert. So lassen sich Energieeinsparungen von bis zu 50% erzielen. Mithilfe einer effizienten Lichtsteuerung lässt sich die Energiebilanz zusätzlich verbessern.
Förderungen für die Umrüstung von Leuchtstoffröhren auf LED
LED-Systeme im Innenbereich < 20 kW
Was wird gefördert: Umstellung von konventionellen Beleuchtungsanlagen auf neue LED-Systeme in bestehenden, betrieblich genutzten Gebäuden. Min. LED-Anschlussleistung = 0,5kW Max. LED-Anschlussleistung = 20kW betragen. Wieviel wird gefördert: 500€/kW LED Anschlussleistung. 100€/kW zusätzlich bei gleichzeitiger Umseztung einer Lichtsteierung. Max. 30% der Investition wird gefördert.
LED-Umstellung für Straßen- & Außenbeleuchtung, Sportstätten & Innenbeleuchtung ≥ 20kW
Was wird gefördert: Umstellung auf LED-Systeme bei Straßen- und Außenbeleuchtung, bei Flutlichtanlagen im Außenbereich sowie Innenbeleuchtungsanlagen. Ab 20kW LED-Anschlussleistung Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Wieviel wird gefördert: Die Förderung wird entsprechend der Größe der Anlage bestimmt und beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten.
Hier finden Sie Antworten auf haäufig gestellte Fragen zum Thema des Verbots von Leuchtsoff- und Halogenlampen.
Das bedeutet, dass ab bestimmten Stichtagen keine neuen Leuchtstofflampen in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Bestehende Lagerbestände können jedoch weiterhin verkauft und genutzt werden.
- 25.02.2023 - Verbot des Inverkehrbringens von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel
- 25.08.2023 - Verbot des Inverkehrbringens von T5- und T8-Leuchtstofflampen
Leuchtstofflampen enthalten geringe Mengen Quecksilber, das gemäß der RoHS-Richtlinie ab 2023 in Lampen verboten ist. Zudem stellt die Ökodesign-Verordnung Mindestanforderungen an die Effizienz von Lampen..
Die Alternative sind LED-Lichtquellen. Es gibt vier Optionen: Retrofitlampe (LED-Ersatzlampe), Konversion (Umbau einer Bestandleuchte), neue 1:1 Ersatz LED-Leuchte, oder die Neuplanung einer Beleuchtungsanlage.
Eine Retrofitlampe ist ein Leuchtmittel, das als Ersatz für herkömmliche Lampen verwendet wird. In der Regel handelt es sich um LED-Lichtquellen, die in den bestehenden Fassugen der Leuchten eingesetzt werden können.
Konversion bezeichnet den Austausch der Leuchtstofflampe und des Starters sowie eventuelle bauliche Veränderungen an der Leuchte, wie das Entfernen oder Ersetzen des Vorschaltgeräts und die Anpassung der Innenverdrahtung. Da durch derartige Eingriffe vorhandene Prüfzeichen und die Haftung erlöschen, wird diese Lösung von den SCHÄCKE Expert:innen nicht empfohlen.
Eine Neuinstallation beinhaltet den vollständigen Austausch der vorhandenen Leuchte durch eine neue Leuchte. Dabei kann eine hohe Energieeinsparung erreicht werden, besonders wenn eine professionelle Planung mit speziellen Berechnungsprogrammen durchgeführt wird.
Die Zeitplan-Grafik oben zeigt alle ab 2023 vom Ausstieg betroffenen Lampen, die Stichtage und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.
Leuchtstofflampen sind in nahezu allen Bereichen anzutreffen, wie zum Beispiel Büros, Supermärkten, Industrieanlagen, Lagerhallen und Haushalten. Sie werden oft in Küchen, Badezimmern, Garagen und Kellern eingesetzt.
Für viele Sockelvarianten von Downlights sind Retrofit-Ersatzlampen verfügbar. In diesem Fall sind Lichtausbeute, -verteilung und Materialalterung zu beachten. Empfehlenswert der Austausch des gesamten Downlights. Was im konkreten Fall die beste Option ist, können unsere SCHÄCKE Spezialist:innen beurteilen, die Ihnen gerne in allen Fragen der Umrüstung zur Seite stehen.
Kreisförmige Leuchtstoff-Lampen können durch ein LED-Ersatzleuchtmittel ersetzt werden. Bei der Wahl muss der Abstrahlwinkel beachtet werden.
Das Angebot an LED-Retrofitlampen wächst stetig. Die Umrüstung von Leuchtstofflampen auf LED kann jedoch aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort eine Herausforderung darstellen. Es müssen Fragen wie die Art des Vorschaltgeräts, die Kompatibilität mit vorhandenen EVGs und Dimmern, sowie die Notwendigkeit eines Lichtmanagementsystems geklärt werden, um festzustellen, ob eine LED-Retrofitlösung, also ein einfacher Lampentausch möglich ist. Zudem müssen Normen zur Helligkeit in Lux, Gleichmäßigkeit, Blendung beachtet werden. Unsere kompetenten Lichtexpert:innen von SCHÄCKE sind für Sie da.
Ist die Energieersparnis beim Einsatz von Retrofitlampen genauso hoch wie bei neuen LED-Leuchten? In den meisten Fällen nicht. Neue Leuchten nutzen die LED-Technologie besser und sind daher effizienter als der Ersatz mit Retrofitlampen.
Nicht alle Retrofitlampen sind dimmbar. Es gibt zwar viele dimmbare Modelle, aber ihre Kompatibilität mit Vorschaltgeräten und Dimmern muss überprüft werden. Gerne untersützen Sie unsere Lichtexpert:innen dabei.
Die Eignung einer Leuchte für eine LED-Umrüstung hängt vom Zustand der Leuchte ab. Für viele Leuchten bieten Hersteller neue Lichtquellen-Einsätze an, mit denen bestehende Leuchtengehäuse umgerüstet werden können. In einigen Fällen ist jedoch ein kompletter Austausch der Leuchte erforderlich. Einen Umbau von herkömmlichen Leuchten zu LED-Leuchten empfehlen wir aufgrund des Erlöschens von Prüfzeichen und Haftungen nicht.
Oft sind solche Retrofitlampen nicht dimmbar. Eine mögliche Alternative wäre der Einsatz eines kompletten LED-Einsatzes. Informationen dazu können beim Hersteller angefragt werden.
Wenn ein 1:1-Austausch durch ein LED-Leuchtmittel nicht möglich oder sinnvoll ist, welche Möglichkeiten habe ich? In solchen Fällen empfehlen wir folgende Optionen: Leuchtentausch und Neuinstallation der gesamten Leuchte oder Neuplanung der Lichtanlage mit Unterstützung der SCHÄCKE Lichtplaner:innen.
Die Umrüstung auf LED ist immer wirtschaftlich. Die Anschaffungskosten amortisieren sich aufgrund des deutlich geringeren Energieverbrauchs von etwa 60% und der längeren Lebensdauer sowie des geringeren Wartungsaufwands innerhalb weniger Jahre.
Unabhängig davon, ob es sich um eine Bestandsanlage oder eine Umrüstung handelt, müssen die Mindestanforderungen gemäß ÖNORM EN 12464-1 stets eingehalten werden.
Die SCHÄCKE Lichtexpert:innen in Ihrer Region unterstützen Sie in allen Fragen der Lampen- und Leuchtenauswahl und erstellen gerne Lichtplanungen für Ihr Projekt.